Verein zur Förderung des Mittelstandes der Region Potsdam –
Gemeinsam für Potsdam e.V.
Satzung (Kurzfassung für die Veröffentlichung im Internet)
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen Gemeinsam für Potsdam e.V. und hat seinen Sitz in Potsdam. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Ziel ist die Förderung des Mittelstandes in der Region Potsdam. Dazu gehören Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung von Unternehmensansiedlungen sowie die Vertretung mittelständischer Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft. Der Verein unterstützt auch soziale, kulturelle und sportliche Projekte.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied können juristische Personen, Einzelkaufleute, Personengesellschaften sowie natürliche Personen als Seniormitglieder werden. Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag und Entscheidung des Vorstands. Es gibt auch Ehrenmitgliedschaften. [gekürzt]
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Auflösung oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Vereinsinteresse schwer geschädigt wird. [gekürzt]
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder unterstützen den Verein ideell und finanziell. [gekürzt]
§ 6 Beiträge
Die Höhe der Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeiträge und Umlagen wird in einer Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. [gekürzt]
§ 7 Organe des Vereins
Organe sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus Präsident:in, zwei Vizepräsident:innen, einem Vizepräsident:in für Finanzen sowie Kommunikation. Er vertritt den Verein nach außen, führt die Geschäfte und beruft Mitgliederversammlungen ein. Eine hauptamtliche Geschäftsführung kann eingesetzt werden. [gekürzt]
§ 9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung entscheidet u.a. über Satzungsänderungen, Beiträge, Vorstandswahlen, Entlastungen und die Vereinsauflösung. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. [gekürzt]
§ 10 Kassenprüfer
Zwei gewählte Kassenprüfer prüfen jährlich die Finanzen des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung. [gekürzt]
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Potsdam zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke. [gekürzt]
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten der Mitglieder werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet. Mitglieder haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung etc. Eine unbefugte Weitergabe von Daten ist untersagt – auch über das Ausscheiden hinaus.
Die Langfassung kann in der Geschäftsstelle des Verein zur Förderung des Mittelstandes der Region Potsdam – Gemeinsam für Potsdam e.V. eingesehen werden.